Corona-Schutzkonzept für die School of Sound

UPDATE 1.1.2023 – DIESE REGELN GELTEN DERZEIT NICHT

Hintergrund dieses Schutzkonzepts sind die “Empfehlungen des Verbands Musikschulen Schweiz (VMS)

Diese besagen, dass die Präsenzangebote an Musikschulen folgendermassen geregelt sind:

  • An Veranstaltungen in Innenräumen gilt eine Zertifikatspflicht mit 2G Regelung für Personen ab 16 Jahren.
  • Bitte nimm dein Zertifikat in Papierform oder auf dem Handy zum Kurs mit. Der Trainer prüft das Zertifikat per Handy App vor Kursbeginn.
  • Wenn du nicht geimpft oder genesen bist kannst du am Kurs NICHT teilnehmen. Teile uns in diesem Fall mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit, ob du den Kurs an einem späteren Kursdatum oder Online per Virtual Classroom (Zoom) besuchen möchtest.
  • Der Unterricht wird nach Prüfung aller Zertifikate MIT Maske durchgeführt
  • Stornierungen aufgrund von Corona Auflagen seitens des Bundes, insbesondere Maskentrage und Testpflicht, werden nicht akzeptiert.
  • Solltest du zu Kursbeginn kein Zertifikat vorweisen können musst du dem Kurs fernbleiben und der Besuch wird als No-Show gewertet.

Zur Aufnahme des Präsenzunterrichts muss die School of Sound über ein Schutzkonzept verfügen und gewährleisten, dass die Vorgaben zu Hygiene und Abstand eingehalten werden. Im Schutzkonzept wird dargestellt, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG eingehalten werden. Verantwortlich für die Erstellung der Schutzkonzepte ist jeder einzelne Betrieb. Eine Genehmigung der Konzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen.

Die Regelungen gelten vorbehältlich von Änderungen der Weisungen des Bundes. Massnahmen der Weiterbildungsanbieter zur Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes bei Präsenzveranstaltungen zum Schutz der Teilnehmenden sowie der Ausbildenden.

Es versteht sich von selbst, dass Virtual Classroom und Online Kurse von dieser Regelung nicht betroffen sind.

Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend soziale Distanz:

  • In den Kursräumen der SoS werden die Sitzgelegenheiten so eingerichtet, dass die Teilnehmenden den nötigen sozialen Abstand untereinander und zu den Trainern einhalten können.
  • Die Unterrichtsgestaltung (insbes. Methodenwahl) wird so angepasst, dass die Distanzregeln eingehalten werden können.
    1 Vgl. www. backtowork.easygov.swiss/musterschutzkonzept/…
    2 Vgl. ww.sbfi.admin.ch
    3. Vgl. BAG Regeln
  • Die Pausen werden nach Bedarf so gestaffelt, dass die Abstandsregeln auch in den WC Anlagen eingehalten werden können.

Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG zur Hygiene

  • Beim Eingang zu den Kursräumen der SoS wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.
  • In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet.
  • Tische, Stühle, wiederverwendbare Kursutensilien (bspw. Flipchart-Stifte), Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig gereinigt und nach Möglichkeit desinfiziert.
  • Es werden Einwegbecher verwendet.
  • Schutzmasken für Teilnehmende sind für spezielle Situationen bereit zu halten. Es besteht jedoch keine generelle Abgabepflicht der Institution.

Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen und zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen

  • Die Kund/innen werden darauf hingewiesen, dass
    • Personen, die einzelne COVID-19-Symptome (vgl. Angang ) zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren, von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen sind.
    • Teilnehmende, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, erst zwei Wochen nach überstandener Krankheit an einer Weiterbildung teilnehmen dürfen.
    • Personen, die eine relevante Erkrankung gemäss COVID-Verordnung
    aufweisen (vgl. Anhang ), wird empfohlen, bis auf Weiteres auf die
    Teilnahme an Präsenzveranstaltungen zu verzichten.
  • Falls gehäufte Krankheitsfälle in einer Weiterbildungsinstitution vorkommen, sollte Selbstquarantäne umgesetzt werden.
  • Ausbildende, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, dürfen erst 2 Tage nach Enden der Symptome der Krankheit Aufgaben im physischen Kontakt mit Teilnehmenden und Mitarbeitenden wieder aufnehmen.

Massnahmen zu Information und Management

  • Beim Eingang der Schulungsräume werden die Informationsmaterialien des Bundes betreffend Distanz- und Hygieneregeln gut sichtbar angebracht.
  • Ausbildende weisen beim Kursstart auf die geltenden Distanz- und Hygieneregeln sowie auf die angepasste Methodenwahl hin.
  • Die Mitarbeitenden werden regelmässig über die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutzkonzept informiert.
  • Besonders gefährdete Mitarbeitende werden über ihre Rechte und Schutzmassnahmen im Unternehmen informiert.
  • Das Management stellt sicher, dass die Umsetzung der im Schutzkonzept festgelegten Massnahmen regelmässig kontrolliert wird.

Anhang: COVID-Symptome gemäss BAG

Diese treten häufig auf:

  • Husten (meist trocken)
  • Halsschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Fieber, Fiebergefühl
  • Muskelschmerzen
  • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Selten sind:

  • Kopfschmerzen
  • Magen-Darm-Symptome
  • Bindehautentzündung
  • Schnupfen

Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein.

Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.

Anhang: Relevante Erkrankungen gemäss COVID-2 Verordnung Art. 10

  • Bluthochdruck
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Diabetes
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebs
01/06/2020

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